Der neue MG4 Electric XPOWER
435 PS, 600Nm, Allrad, 3.8 Sek. 0-100 km/h
XPOWER MG4 Electric, 435 PS, 600Nm, Allradantrieb , 3.8 Sekunden auf 100 km/h, Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,7 (WLTP), CO₂- Emissionen kombiniert: 0 g/km Elektrische Reichweite bis 385 km (WLTP), Weitere Informationen unter https://mgmotor.de/dat-hinweis | Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
Der „Electric Hatch“ wird hot, der Preis auch. Vorhang auf für den leistungsstärksten MG aller Zeiten und den ersten wahren Electric Hot Hatch: den neuen MG4 Electric XPOWER. Das neue Topmodell der MG4-Electric-Baureihe verspricht bereits jetzt eines der aufregendsten neuen Elektrofahrzeuge des Jahres zu werden.
Muss man erleben, glaubt man sonst nicht
Jetzt ab 349€ mtl. im Privatleasing*
XPOWER MG4 Electric, 435 PS, 600Nm, Allradantrieb , 3.8 Sekunden auf 100 km/h,
Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 18,7 (WLTP), CO₂- Emissionen kombiniert: 0 g/km Elektrische Reichweite bis 385 km (WLTP), Weitere Informationen unter https://mgmotor.de/dat-hinweis | Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
Jetzt innerhalb von 6 Wochen in Dover White, Brighton Blue oder Hunter Green Matt verfügbar! Angebot gültig bis 31.11.2023, solange Vorrat reicht.
*Ein unverbindliches Privatleasingangebot der Arval Deutschland GmbH, Bajuwarenring 5, 82041 Oberhaching für das Fahrzeug MG4 Electric XPOWER, 64 kWh Standard in Dover White Uni, Anschaffungspreis 46.990 €, 4.500 € Sonderzahlung, 349 € mtl. Leasingrate, 48 Leasingraten, 10.000 km Laufleistung pro Jahr, 21.252 € Gesamtbetrag aller Raten & Sonderzahlung, Bonität vorausgesetzt. Verbrauchern steht für Darlehensverträge ein Widerrufsrecht zu. Angaben entsprechen zugleich dem 2/3 Beispiel nach § 6a Abs. 4 PAngV. Alle Preise verstehen sich inkl. MwSt. und zzgl. 999 € (inkl. MwSt., separate Berechnung) Transportkosten. Angebot gültig bis 31.8. 2023, solange Vorrat reicht.
Abbildung zeigt Sonderausstattung gegen Mehrpreis.
Unverbindlicher Hinweis: Der Erwerb oder das Leasing eines rein batteriebetriebenen Fahrzeugs (BEV) kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Der sog. Umweltbonus besteht aus einem Herstelleranteil sowie einer staatlichen Förderung durch den Bund. Näheres können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfahren, wo eine solche Förderung (Umweltbonus) beantragt werden kann (https://www.bafa.de). Im Falle der Antragstellung, die unmittelbar durch den Endkunden erfolgen muss und erst nach Zulassung des Fahrzeugs möglich ist, ist der Endkunde allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Antragsunterlagen verantwortlich. Mit diesem Hinweis ist keine Aussage darüber verbunden, ob eine solche Förderung im konkreten Fall in Betracht kommt und ob die Förderung tatsächlich gewährt wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Weitere Informationen zum Umweltbonus und den jeweils aktuellen Förderbedingungen finden Sie unter https://www.bafa.de/DE/Energie.... | Gemäß der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Förderrichtlinie sind ab dem 1. September 2023 nur noch Privatpersonen dazu berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die antragstellende Privatperson sowohl Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter als auch Käuferin/Käufer bzw. Leasingnehmerin/Leasingnehmer sein muss. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt bzw. least. Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie Organisationen und Institutionen können (ab 01.09. „konnten“) letztmalig am 31. August 2023 einen Förderantrag stellen.